Einlieger Wohnung
Die Einliegerwohnung stellt im eigentlichen Sinne keine Wohnung dar. Meist handelt es sich hierbei um von der Hauptwohnung abgetrennten Wohnraum mit eigenem Eingang.
Was ist das?
Als Einliegerwohnung wird laut Gesetz eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. Dies definierte das von 1956 bis 2001 geltende Wohnungsbau- und Familienheimgesetz (Zweites Wohnungsbaugesetz, II. WoBauG) in § 11.
Ansparen fü die eigenen vier Wänden
Um für die eigenen vier Wände anzusparen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Riester Rente, den sogen. Wohnriester Vertrag.
