Was ist bei der Eigentumswohnung zu beachten?

Bei einer Eigentumswohnung wird ein Teil des Hauses und ein Teil des Grundstücks erworben. Daher muss rechtlich zwischen dem Sondereigentum an der Wohnung selbst und dem dazugehörigen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (Gemeinschaftseigentum) unterschieden werden. Beide sind Bestandteile des Wohnungseigentums und untrennbar miteinander verbunden.
Im Gegensatz zum Wohnungseigentum wird von Teileigentum dann gesprochen, wenn es sich um Sondereigentum handelt, welches nicht zu Wohnzwecken dient. Zum Beispiel Laden- und Büroräume. Unsere Netzwerkpartner werden Sie kompetent beraten.

Lohnt sich überhaupt eine Wohnung zu kaufen?

Eine Wohnung zu kaufen, lohnt sich immer für die Menschen, die ihr eigener Herr sein wollen und es vorziehen für eine gewisse Zeit Raten zu zahlen; also quasi lieber in die eigene Tasche zu zahlen als für immer Miete zu entrichten. Wohnungen zum Kauf bietet Ihnen Immobilien Konfuzius sowohl in kleineren Wohnhäusern als auch in größeren Wohnanlagen an. Von Ein- bis zu Vierraumwohnungen oder noch größere Wohnungen ist alles dabei. Egal, ob Sie einen Balkon oder eine Terrasse mit Gartenanteil, eine Dachgeschosswohnung oder eine Etagenwohnung haben möchten, Immobilien Konfuzius hat bestimmt das richtige Angebot für Sie; und dies ohne Risiko und der FAIRPREIS GARANTIE.
Dies, ob Sie nun eine Etagenwohnung, Maisonette Wohnung, eine Loft Wohnung, eine Souterrain Wohnung, eine Penthouse Wohnung, oder eine Einlieger Wohnung suchen. Die Garantie gilt.

Was ist das Baulastenverzeichnis?

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt und sichert baurechtswidrige Zustände an einem Grundstück, respektive dem sich darauf befindlichen Gebäude gegenüber der zuständigen Baubehörde ab. Eine Baulast ist eine Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Aufsichtsbehörde entweder etwas zu Unterlassen, zu dulden oder zu tun.
Solche öffentlich rechtlichen Einträge sind von privatrechtlichen Einträgen im Grundbuch in Abteilung 2 abzugrenzen. Die am häufigsten anzutreffende Baulast, ist die sogenannte Abstandsflächenbaulast für ein Grundstück. Hierbei duldet der Eigentümer des belasteten Grundstücks ein Unterschreiten des gemäß BauGB vorgeschriebene Grenzabstandes, und verpflichtet sich einen entsprechend größeren einzuhalten.

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