HU-9737 Bad Bük
Ungarn
Es verfügt über insgesamt 8 Zimmer, 2 EBK, 6 Bäder mit Dusche und 1 separaten Gäste-WC, 2 Balkonen mit herrlichem Ausblick und einer überdachten Terrasse. Die 4 Zimmer im OG sind komplett möbliert. Sie verfügen jeweils über ein separates Bad und sind daher ideal, um als Fremdenzimmer oder Ferienwohnung zu vermieten. Die großzügige EBK bietet den Gästen außerdem die Möglichkeit sich selbst zu versorgen.
Ferienvilla Ungarn
Traumhafte Ferien-Villa im Thermalort 9737 Bad Bük in Ungarn
Ruhig und traumhaft in einem Thermalort
Das große und ruhig gelegene 1 - 2 Familienhaus mit ca. 210 m² Wohnfläche wurde 2004 erbaut und ist überaus gepflegt und hochwertig ausgestattet. Die Grundfläche beträgt ca. 1000 m². Es verfügt über insgesamt 8 Zimmer, 2 EBK, 6 Bäder mit Dusche und 1 separaten Gäste-WC, 2 Balkonen mit herrlichem Ausblick und einer überdachten Terrasse. Die 4 Zimmer im OG sind komplett möbliert. Sie verfügen jeweils über ein separates Bad und sind daher ideal, um als Fremdenzimmer oder Ferienwohnung zu vermieten. Die großzügige EBK bietet den Gästen außerdem die Möglichkeit sich selbst zu versorgen.
Im Außenbereich befindet sich ein riesiger Garten mit einem wunderschönem Pavillon und Grillmöglichkeit sowie ein eigener Brunnen mit Bewässerungsanlage. Zu dieser traumhaften Villa gehört außerdem ein großer Speicher unter dem Dach, eine großzügige Garage, ein überdachter Stellplatz sowie 7 weitere Stellplätze.
Das wunderschöne und großzügige Objekt ist sehr sonnig und ruhig, in einem Neubaugebiet gelegen. Das Ortszentrum von Bad Bük mit sämtlichen Einkaufsmöglichkeiten ist in wenigen Minuten erreichbar. Das bekannte Thermalbad ist nur 1,5 km von der Villa entfernt.
Preis VB 220.000,-- € (inkl. Teilmöblierung, EBK und Garage)
Preis VB 220.000,-- €
Die Käuferprovision beträgt 5,95 Prozent inkl. MwSt. Fällig bei Notarvertrag.
Bei Interesse bitte Anfrage an Konfuzius Immobilien
Mehr Objekte gibt es unter:
http://www.immobilien-konfuzius.de
Hinweis
Die Käuferprovision beträgt 5,95 Prozent inkl. MwSt. Fällig bei Notarvertrag.
Alle Angaben beruhen auf Auskünften des Eigentümers. Trotz unserer Gewissenhaftigkeit können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen.
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Auf alle Objekte gilt: Die Käuferprovision beträgt 5,95 Prozent inkl. MwSt. Fällig bei Notarvertrag.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.
6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
7. Haftung
Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlußbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Worms