Baukindergeld

Das Baukindergeld neu: Kinderzulage steht dann zu, wenn ein Eigenheim oder eine Wohnung erworben oder selbst hergestellt wird.

Seit dem 01.01.1996 wird für jedes Kind auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Kinderzulage gewährt. Die Kinderzulage ist im Eigenheimzulagengesetz geregelt und ersetzt das Baukindergeld. So können Bauherren oder Erwerber von Wohneigentum, die einen Anspruch auf die Eigenheimzulage haben, für jedes Kind, für das sie im Förderzeitraum einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, jährlich für die Dauer der Grundförderung eine Kinderzulage beantragen.

Das Baukindergeld wird nur dann gewährt, wenn ebenfalls ein Anspruch auf das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag besteht. Zudem muss das Kind im Förderzeitraum zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört haben, der Anspruch auf die Förderung hat. Das Baukindergeld ist ebenso wie die Grundförderung ein Jahresbetrag. Wenn bereits für einen Monat die Voraussetzungen für Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag vorliegen, ist dies für die Gewährung des Baukindergeldes ausreichend.

Für Gebäude bzw. Wohnungen deren Fertigstellung oder deren Erwerb durch Unterzeichnung des Kaufvertrags vor dem 01.01.1996 lag, wird ein geringeres Baukindergeld gewährt.

Wird zum Beispiel wegen Überschreitens der Einkunftsgrenze oder wegen Objektverbrauchs keine Grundförderung mehr gewährt, scheidet auch die Inanspruchnahme des Baukindergelds aus. Sind beide Elternteile Eigentümer einer geförderten Wohnung und haben beide die Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllt, ist die Zulage bei jedem Elternteil zur Hälfte anzusetzen. Genauere Informationen erhält man bei der Behörde, die jeweils für das Kindergeld zuständig ist.

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite zur Unterstützung auch beim privaten Wohnungsbaus.

Eine Vergabe erfolgt allerdings nicht direkt, sondern wird über einen Finanzierungsinstitut weitergeleitet. Sollte der Wunsch nach einem KfW-Kredit bestehen, muss dies also dem Finanzierungsberater mitgeteilt werden.

Bei einigen Programmen der KfW liegen die Zinssätze unter den üblichen Marktkonditionen. Somit kann sich die Verwendung dieser Förderung bei der Finanzierung rentieren.

Wenn man bei der KfW einen Kredit beantragt, spielt es keine Rolle, ob die Zinsen nach dem Tag, an dem der Antrag bei der KfW gestellt wird, und dem Tag der Zusage steigen oder fallen. Man erhält immer den günstigeren Zins.

Ist also der Zins am Tag des Antragseingangs niedriger als am Tag der Zusage, so gelten die Konditionen des Tages des Antragseingangs, und wenn die Zinsen am Tag der Zusage unter den Konditionen des Antragstages liegen, gelten die Konditionen des Tages der Zusage.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert