Landes- und Kommunalfördermittel

Unter bestimmten Voraussetzungen fördern auch Länder und Kommunen, besonders bei einkommensschwachen und kinderreichen Familien, den Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum.

Gefördert werden generell nur Personen, wenn deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, so gelten als Einkommensgrenzen:

  • Für einen Ein-Personen-Haushalt 12.000 Euro
  • Für einen Zwei-Personen-Haushalt 18.000 Euro
  • Für jede weitere zur Familie gehörende Person zusätzlich 4.100 Euro
  • Zusätzlich 500 Euro Für jedes Kind, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist

Eventuell sind bei den angeführten Beträgen noch bestimmte Abzugsbeträge zu berücksichtigen. Zudem ist eine Förderung oft auch abhängig von einer bestimmten Wohnfläche, die sich wiederum aus dem jeweiligen Förderprogramm ergibt.

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf solche Fördergelder, die Leistungen erfolgen letztendlich freiwillig, denn die Vergabe von derartigen Fördergeldern ist generell von der jeweiligen finanziellen Situation des Landes oder der Kommune abhängig, deshalb werden diese Förderprogramme auch öfters einfach kurzfristig wieder eingestellt. Aber auch andere Bestimmungen in diesem Zusammenhang schränken den bezugsberechtigten Personenkreis stark ein.

Da die verschiedenen Regelungen in den einzelnen Ländern und auch den Kommunen sehr unterschiedlich sein können, teilweise auch nur zu bestimmten Zeiten gelten, kann hier keine Aufstellung über mögliche Leistungen angeboten werden. Im Fall von Interesse kann man sich aber über die Kommunalverwaltung oder die Landesregierung erkundigen. Die entsprechenden Anträge können ausschließlich über die jeweils zuständige Behörde gestellt werden. Man muss dabei aber eventuell mit langen Bearbeitungszeiten rechnen, sollte also solche Anträge sehr frühzeitig stellen, wobei auch die Chance besser ist, dadurch einer plötzlichen Streichung der Fördermittel zuvor zu kommen.

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